Dies ist die aktuelle News vom Dienstag, 2. März 2010 auf Handygott.de mit dem Thema "Vorratsdatenspeicherung hat ausgedient". Viel Spass beim Lesen!
Vorratsdatenspeicherung hat ausgedient
Nun ist es offiziell: Die Vorratsdatenspeicherung verstößt gegen das Grundgesetz und die Speicherung von Daten während sechs Monaten ist verfassungswidrig, da es sich um einen besonders schweren Angriff in das Fernmeldegeheimnis handelt. Die beschlossen heute die Bundesverfassungsrichter in Karlsruhe.
Seit dem 1. Januar 2008 ist das Gesetz der Datenspeicherung auf Vorrat in Deutschland in Kraft. Es erlaubte bisher, alle Daten, welche bei einer Kommunikation genutzt werden, während sechs Monaten zu speichern. So wurden in der Festnetz- sowie in der Mobiltelefonie die Nummer des Empfängers- und des Absenders registrierte und auch Ort und Zeit der Gespräche wurden erfasst. Bei SMS-Service wurden die gleichen Daten gespeichert. Bei E-Mail, Internet und IP-Telefonie wurden jeweils das Datum, IP-Adresse, Empfänger und Absender registriert.
Die Vorratsdatenspeicherung wurde ursprünglich eingeführt, um den Terrorismus zu bekämpfen. So konnten verdächtige Kommunikationsverbindung überwacht werden und bei Bedrohung geortet werden. Dies war auch bei der Aufklärung von Verbrechen möglich.
Dies wurde jetzt mit dem Beschluss in Karlsruhe geändert, da sich ein bedrohliches Gefühl der Überwachung in der Gesellschaft bemerkbar macht. Dies nicht zuletzt, weil man nicht wusste, was mit den Daten geschieht. Alle bisher aufgezeichneten Daten müssen nun unverzüglich gelöscht werden. Neu dürfen die Telekommunikationsdaten unter gewissen Auflagen weiterhin gespeichert werden.
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